Angebotsbedingungen
Bedingungen und Provisionshinweise zu unseren Objekt- und Projektangeboten. Mit der Nutzung unserer Angebote erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen an.
Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kommt durch Abruf, Download, Anforderung oder Nutzung unserer Angebote und Exposés oder durch Aufnahme von Gesprächen bzw. Verhandlungen zustande. Interessenten sind verpflichtet, eine allfällige Vorkenntnis der Geschäftsgelegenheit innerhalb von 5 Werktagen schriftlich und unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht für nachgewiesene, angebahnte oder vermittelte Geschäfte – auch bei alternativen Strukturen wie Asset Deals, Share Deals oder Joint Ventures. Die konkreten Sätze finden Sie unter Hinweise zur Vermittlungsprovision.
Bemessungsgrundlage
Die Provision wird auf den gesamten Bruttogesamtwert der wirtschaftlichen Gegenleistung berechnet, einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer sowie sämtlicher übernommener Lasten.
Doppelmakler-Hinweis
Wir werden – sofern im Einzelfall nicht anders angegeben – als Doppelmakler tätig. Aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Verbindungen kann ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Auftraggeber bestehen.
Vertraulichkeit
Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig (siehe Vertraulichkeitsbestimmungen).
Umgehungsschutz & Folgegeschäfte
Provisionsansprüche bleiben auch dann bestehen, wenn Geschäfte durch verbundene Unternehmen oder mit zeitlicher Verschiebung strukturiert werden. Ein Provisionsanspruch besteht für die Dauer von 3 Jahren auch für Folgeinvestitionen und Erweiterungen, die auf unserer ursprünglichen Vermittlung beruhen.
Frist für Kaufverträge
Käufer verpflichten sich, den Kaufvertrag innerhalb von 4 Wochen zu unterzeichnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Juni 2026