Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der OK Projekt & Verwaltung GmbH für Websitenutzung, Immobilienvermittlung, Tippgeber-Vermittlung, Beratung und Webdesign.
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Website-Betreiberin (nachfolgend „wir", „uns" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden, Auftraggebern, Interessenten, Erwerbern, Verkäufern, Vermietern, Mietern, Investoren, Tippgebern sowie sonstigen Nutzern dieser Webseite (nachfolgend einheitlich „Kunde" oder „Nutzer").
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, Verträge, Angebotsverhältnisse, Rechtsgeschäfte, vorvertraglichen Kontakte und sonstigen geschäftlichen Beziehungen – insbesondere in den Bereichen Webdesign, Immobilienvermittlung, Tippgeber-Vermittlung und strukturierte Beratung.
Die Inhalte dieser Webseite sind frei zugänglich und dienen ausschließlich der Information. Durch die bloße Nutzung der angebotenen Auswahlmöglichkeiten entstehen keine Rechtsgeschäfte zwischen der Eigentümerin und den Nutzern. Die weitere Interaktion sowie ein möglicher späterer Vertragsabschluss liegen im alleinigen Ermessen der Nutzer.
Soweit im Einzelfall individuelle Vereinbarungen, schriftliche Vermittlungsaufträge, Projektverträge, Exposés oder sonstige Sondervereinbarungen getroffen werden, gehen diese den vorliegenden AGB vor. Im Übrigen bleiben die AGB ergänzend anwendbar.
2. Copyright & Haftungsausschluss (Website)
Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Ebenso wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den ununterbrochenen Betrieb dieser Webseite gewährleistet. Jegliche Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit entstehen, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Der gesamte Inhalt dieser Webseite ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise oder in überarbeiteter Form – ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers untersagt. Hyperlinks auf diese Website sind willkommen, sofern die Herkunft klar erkennbar ist und keine Irreführung erfolgt. Die Einbindung in fremde Frames sowie das Bereitstellen unseres RSS-Feeds auf externen Webseiten ist nicht gestattet.
3. Haftung für Links
Diese Webseite enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben und für die wir keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zumutbar; bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir derartige Links umgehend.
4. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter gleichermaßen.
5. Zahlungen & Zahlungsverzug
Zahlungen müssen so rechtzeitig geleistet werden, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sind. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen:
- Mahnspesen: Der Gläubiger kann eine Pauschale von 0,5 % der ausstehenden Summe als Mahnspesen fordern.
- Verzugszins bei Verschulden (B2B): 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Maßgeblich ist der jeweils gültige Basiszinssatz.
- Verzugszins ohne Verschulden: Ist der Schuldner nicht für die Verzögerung verantwortlich, können nur Verzugszinsen in Höhe von 4 % verlangt werden.
- Verbrauchergeschäfte (B2C): Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 4 %. Eine abweichende Vereinbarung ist bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zulässig.
- Arbeitsverhältnisse: Für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gilt ein Verzugszinssatz von 9,08 % über dem Basiszinssatz.
- Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
1. Geltungsbereich der Vermittlungstätigkeit
Die Bestimmungen dieses Teils gelten für die Nachweis-, Heranführungs-, Anbahnungs-, Vermittlungs- und strukturbezogene Makler- und Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Immobilien, Immobiliengeschäften und sonstigen wirtschaftlich damit zusammenhängenden Transaktionen (z. B. klassische Kauf-, Miet-, Pacht- und Tauschgeschäfte, aber auch strukturierte Transaktionen wie Asset Deals, Share Deals, Beteiligungserwerbe, Joint Ventures, Betreiber- oder Managementmodelle). Wir bearbeiten Aufträge nach den gesetzlichen Regelungen des österreichischen Maklerrechts (MaklerG) und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2. Doppeltätigkeit & bestehendes Naheverhältnis
Wir dürfen gemäß § 5 und § 6 Maklergesetz (MaklerG) darauf hinweisen, dass wir – wenn nicht im Einzelfall explizit anders angegeben – als Doppelmakler agieren. Zudem kann aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Verbindungen ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern (z. B. Abgebern/Verkäufern) bestehen. Wir sind berechtigt, für beide Vertragsteile entgeltlich tätig zu werden, und berücksichtigen die Interessen beider Seiten pflichtbewusst.
3. Gemeinschaftsgeschäfte
Wir behalten uns das Recht vor, Objekte oder Projekte im Wege eines Gemeinschafts- oder Metageschäfts zu vermitteln, und dürfen hierzu auch andere konzessionierte Makler einschalten. Für den Auftraggeber entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
4. Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder konkludent (schlüssig) zustande kommen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt insbesondere dann zustande, wenn:
- wir ein Objekt, Projekt oder eine Transaktionsstruktur anbieten, dabei als Vermittler erkennbar sind und auf unseren Provisionsanspruch hinweisen,
- und der Kunde unsere Leistungen in Anspruch nimmt (z. B. durch Anforderung oder Download von Exposés, Teasern, Memoranden, Datenraum-Zugängen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen oder Aufnahme von Verhandlungen).
5. Provisionsanspruch
- Entstehung: Der Anspruch entsteht gemäß § 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Hauptgeschäfts (z. B. Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrag) und ist mit Entstehung sofort fällig.
- Provisionshöhe: Es gilt der im Inserat, Exposé oder Angebot angeführte Provisionssatz. Mangels Angabe beträgt die Provision bei Kaufgeschäften 3 % des Bruttogesamtkaufpreises (inklusive Lasten) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Miet- oder Pachtgeschäften gelten die gesetzlichen Höchstsätze der Immobilienmaklerverordnung (IMV).
- Bemessungsgrundlage bei strukturierten Transaktionen: Wird ein Geschäft über Share Deals, Asset Deals, Einbringungen oder Erwerbsvehikel abgewickelt, ist Bemessungsgrundlage der Bruttogesamtwert der wirtschaftlichen Gegenleistung (inklusive übernommener Lasten, Gesellschafterdarlehen, Earn-outs und sonstiger geldwerter Vorteile).
- Treuhändige Abwicklung: Die Provision kann je nach Strukturierung direkt über den beauftragten Abwicklungstreuhänder einbehalten und an uns abgeführt werden.
- Konditionierter Nachlass: Ein vereinbarter Provisionsnachlass gilt nur unter der Bedingung, dass die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungslegung eingeht. Andernfalls wird die volle, unrabattierte Provision fällig.
6. Schutz vor Umgehung
- Ersatzgeschäft: Kommt anstelle des angebotenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande (z. B. Miete statt Kauf, Share Deal statt Asset Deal), bleibt der Provisionsanspruch vollumfänglich bestehen.
- Folgegeschäft: Schließt der Kunde innerhalb von drei Jahren nach dem Erstgeschäft weitere wirtschaftlich zusammenhängende Geschäfte mit dem Vertragspartner ab, steht uns hierfür eine entsprechende Ergänzungsprovision zu, sofern dies auf unserer ursprünglichen Vermittlung beruht.
- Gleichgestellte Vertragspartner: Einem Abschluss durch den Kunden steht ein Abschluss durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, nahe Angehörige, Treuhänder oder zwischengeschaltete Gesellschaften (SPVs) gleich.
- Weitergabeverbot: Alle übermittelten Informationen (Exposés, Projektdaten) sind streng vertraulich. Gibt der Kunde diese ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiter und schließt dieser Dritte das Geschäft ab, haftet der Kunde uns gegenüber persönlich auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision.
- Optionen: Bei Vermittlung eines Optionsvertrages sind bei Einräumung der Option 50 % der Provision fällig; bei Ausübung wird dieser Betrag auf die Gesamtprovision angerechnet.
7. Vorkenntnisregelung
Will ein Kunde einwenden, dass ihm ein angebotenes Objekt bereits bekannt war (Vorkenntnis), muss er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab Erhalt des Angebots, schriftlich mitteilen und unter Angabe der Quelle belegen. Unterbleibt diese rechtzeitige und substantiierte Mitteilung, gilt die Geschäftsgelegenheit als durch unsere Tätigkeit nachgewiesen.
8. Rückfrageklausel & Auskunftspflicht
- Der Kunde verpflichtet sich, uns rechtzeitig vor Abschluss eines vermittelten Geschäfts den Namen/die Firma des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen, damit wir prüfen können, ob das Geschäft auf unserer Vermittlung beruht.
- Der Verkäufer/Abgeber erteilt uns für die Dauer von 12 Monaten ab Abschluss die Vollmacht, Einsicht in das Grundbuch und relevante Register zu nehmen, um Zustandekommen und Konditionen zu überprüfen.
9. Haftungsbeschränkung für Objektangaben
Alle Objekt- und Projektangaben erfolgen auf Basis der uns von Abgebern oder beauftragten Dritten erteilten Auskünfte. Wir prüfen diese Angaben (z. B. Flächen, Bauakten, Mängel, Baugenehmigungen) nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, eine Unrichtigkeit ist offensichtlich erkennbar. Es ist Sache des Kunden, die Angaben selbst zu prüfen. Unsere Haftung ist – außer bei Personenschäden und zwingendem Verbraucherrecht – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für reine Vermögensschäden im B2B-Bereich haften wir nur bei krass grober Fahrlässigkeit.
10. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt uns Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten (Bauakten, Baulastenerklärungen) sowie gegenüber Hausverwaltungen. Eine Verpflichtung unsererseits zur aktiven Einsichtnahme besteht dadurch nicht.
1. Tippgeber-Provision (Immobilien)
Kommt durch Ihre Empfehlung ein Vermittlungsauftrag zustande und wird die Immobilie durch unser Büro erfolgreich vermittelt, erhalten Sie als Dankeschön 10 % der verrechneten Maklerprovision oder mindestens 250 EUR. Auszahlungen erfolgen ausschließlich, wenn:
- der volle Betrag der vereinbarten Maklerprovision vollständig auf unserem Konto eingegangen ist,
- eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen beteiligten Personen mit Originalunterschrift vorliegt,
- eine offizielle, ordnungsgemäße Rechnung seitens des Tippgebers erstellt wurde (Rechnungsstellung erst nach Eingang des kompletten Betrags bei uns).
Zahlungen erfolgen nur bei vollständiger Erfüllung dieser Bedingungen. Forderungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen oder ohne rechtzeitige Rechnungsstellung erhoben werden, sind gegenstandslos.
2. Beratungskosten für ausländische Kunden
Wir beraten Investoren (insbesondere aus Osteuropa) bei der Entwicklung und Umsetzung von Investitionsprojekten in der DACH-Region (Österreich, Deutschland, Schweiz).
- Stundensatz: Die Beratungsgebühr beträgt 150 EUR pro Stunde (zzgl. USt.).
- Anrechnung: Beim erfolgreichen Kauf oder Vertragsabschluss für eine von uns vermittelte Dienstleistung oder Immobilie wird der bereits gezahlte Beratungsbetrag als Anzahlung auf die Gesamtgebühr/Provision angerechnet.
1. Vergütung und Rechnungslegung
Zahlungen für Webdesign-Dienstleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Das Zurückhalten von Beträgen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt, die Arbeiten vorübergehend einzustellen, wenn Rechnungen teilweise oder vollständig nicht bezahlt werden. Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln, womit sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden erklärt. Die Rechnungslegung erfolgt nach Projektabschluss oder nach zuvor schriftlich definierten Meilensteinen.
2. Bereitstellung von Inhalten durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist für die termingerechte, vollständige und fehlerfreie Bereitstellung von Texten, Logos, Bildern und Fotos verantwortlich. Inhalte, die erst nach dem vereinbarten Projektabschluss geliefert werden, sind nicht im Projektpreis inbegriffen und werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
3. Rechte & Quellen
Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die erforderlichen Rechte zur Nutzung aller bereitgestellten Software-Komponenten, Skripte, Daten, Logos, Fotos, Grafiken und Texte besitzt. Notwendige Copyrighthinweise und Urheberrechtsangaben sind uns bei der Übermittlung der Materialien unaufgefordert mitzuteilen.
4. Designänderungen
Designänderungen sind während des aktiven Projektzeitraums (Entwurfsphase) im vereinbarten Rahmen möglich. Nach der formellen Abnahme oder dem Projektabschluss sind keine Designänderungen mehr im Preis enthalten. Über den vereinbarten Projektumfang hinausgehende Wünsche werden gesondert nach Aufwand berechnet.
5. Outsourcing
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen.
6. Haftung (Webdesign)
- Wir haften für Schäden – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei grobem Verschulden. Dies gilt auch für Schäden durch von uns beauftragte Dritte.
- Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensverursachenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.
- Bestehen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen Drittanbieter (z. B. Hoster, Plugin-Hersteller), treten wir diese an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber muss sich vorrangig an diese Dritten wenden.
- Mängel sind uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mehraufwand durch verspätete Mängelmeldung trägt der Auftraggeber.
7. Reklamation und Abnahme
Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Website bzw. Leistungserbringung schriftlich einzureichen. Danach gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Bei berechtigten und rechtzeitigen Reklamationen erfolgt eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Schadensersatz wegen Mängeln oder ein sofortiger Vertragsrücktritt sind ausgeschlossen. Reklamationen entbinden nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8. Termine und Fristen
Terminpläne und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, da wir von der Mitwirkung des Auftraggebers sowie externen Faktoren abhängig sind. Ein Rücktritt oder Schadensersatz wegen Lieferverzugs ist ausgeschlossen, es sei denn, ein fixer Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich und als solcher bezeichnet vereinbart.
9. Eigenwerbung
Wir sind berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Webseiten und Werke als Referenz für eigene Werbezwecke (z. B. im Portfolio, auf der eigenen Website) zu nutzen und zu präsentieren.
10. Updates und Wartung
Zur Sicherstellung von Funktionalität und Sicherheit können wir kostenlose, kleinere Updates ohne vorherige Benachrichtigung durchführen. Umfangreichere Updates, Versionssprünge oder laufende Wartungsverträge werden gesondert nach Aufwand berechnet und im Vorfeld angekündigt.
11. Browserdarstellung
Unterschiedliche Browser, Betriebssysteme und individuelle Einstellungen können zu abweichenden Darstellungen führen. Wir übernehmen keine Haftung für minimale Darstellungsfehler. Eine Optimierung erfolgt standardmäßig für die jeweils aktuellen stabilen Versionen von Chrome, Firefox, Edge und Safari; für ältere Versionen oder spezielle Browser nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis.
1. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) sowie des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten ist – sofern der Kunde Unternehmer ist – das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
3. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Juni 2026